REKLAMATIONSORDNUNG
Folgende Garantie- und Reklamationsbedingungen regulieren die Beziehung zwischen den Verkäufer und Käufer.- Allgemeine Bestimmungen
- Verantwortung fuer die Fehler der verkauften Ware
- Anwendung der Rechte von der Fehlerverantwortung (Reklamation)
- Schlusswort
1. Allgemeine Bestimmungen
- Die Gesellschaft Canapé GmbH (weiterhin nur „der Verkäufer“) informiert mittels dieser Reklamationsordnung im Zusammenklang mit § 18 Ab. 1 des Gesetzes Nr. 250/2007 der Gesetzsammlung über Verbraucherschutz und über Änderung des Gesetzes Nr. 372/1990 der Gesetzsammlung der Übertretungen im Sinne späterer Vorschriften (weiter nur „Gesetz“) den Verbraucher (weiterhin auch „der Käufer“) über Bedingungen und Formen der Rechtanwendung für die Fehlerverantwortung (weiter auch „Reklamation“) einschließlich Angaben, wo man die Reklamation anwenden kann und über Ausrichtung der Garantiereparaturen.
- Für die Wahrnehmung der Reklamation ist die Reklamationsordnung gültig. Die Reklamationsordnung in dieser Form ist für alle Geschäftsfälle gültig, ausgenommen wenn im Vertrag andere Garantiebedingungen vereinbart sind.
- Die Reklamationsordnung ist für die Ware, welche der Käufer vom Verkäufer in Form von E-shop auf Internet gekauft hat, gültig.
- Der Käufer bestätigt mit Absendung der Bestellung an den Verkäufer, dass er ordentlich über die Reklamationsbedingungen informiert ist, einschließlich Angaben darüber, wo man die Reklamation vorlegen kann und über Ausrichtung der Garantiereparaturen, im Zusammenklang mit dem Gesetz.
2. Verantwortung für die Fehler der verkauften Ware
- Im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches ist der Verkäufer für die Fehler verantwortlich, welche die verkaufte Ware wehrend der Übernahme vom Käufer hat und für die Fehler, welche nach der Warenübernahme im Rahmen der Garantiefrist entstehen. Die Garantiefrist ist 24 Monate. Die Garantiefrist beginnt mit dem Datum der Warenübernahme vom Käufer. Falls es zum Warenaustausch kommt, beginnt die Garantiefrist wieder ab Übernahme der neuen Ware.
- Der Verkäufer kann im Garantiebrief dem Käufer die Garantie gewähren, welche den Bereich der Garantie vom vorherigen Punkt übersteigt, wobei er die Bedingungen und den Bereich dieser Garantie im Garantiebrief festlegt.
- In die Garantiefrist wird nicht die Zeit der Anwendung des Rechtes von der Verantwortung für die Fehler eingerechnet, bis zum Zeitpunkt, wenn der Käufer die Pflicht hat die reparierte Ware zu übernehmen.
- Die Rechte von der Verantwortung für die Fehler der Ware, für welche die Garantiefrist gültig ist, werden wegfallen, falls diese der Käufer nicht in der Garantiefrist vorgelegt hat.
- Die in der Garantiefrist gewährte Garantie wird auf die Fehler der Ware nicht bezogen falls die Ware eine entfernte oder beschädigte Produktionsnummer hat, wurde mechanisch nach der Übernahme beschädigt, wurde im Folge der Manipulierung in unpassenden Bedingungen beschädigt oder wurde durch Naturkatastrophe, oder El. Strom Störung beschädigt oder hat der Käufer die Ware verwendet oder damit manipuliert im Widerspruch mit der Bedienungsanleitung und im Widerspruch mit den Garantiebedingungen des Herstellers.
3. Anwendung der Rechte für die Fehlerverantwortung (Reklamation)
- Der Käufer hat das Recht bei dem Verkäufer die Garantie nur auf die Ware, die vom Hersteller, Lieferanten oder Verkäufer verursachte Fehler aufweist, eine gültige Garantie hat und wurde direkt bei dem Verkäufer gekauft.
- Während der Garantiefrist hat der Käufer das Recht auf kostenlose Beseitigung des Fehlers nach Vorlegung der gekauften Ware einschließlich dessen Zubehör, Dokumentation und Anleitung dem berechtigten Vertreter des Verkäufers zusammen mit dem Garantiebrief und Kaufnachweiß.
- Der Käufer ist verpflichtet die Fehler der Ware bei dem Verkäufer ohne unnötige Verzögerung zu reklamieren, sonst fällt ihn das Recht gegenüber dem Verkäufer auf kostenlose Beseitigung der Warenfehler weg.
- Der Käufer hat kein Recht Reklamation auf solche Fehler anzuwenden, auf welche er vom Verkäufer in der Zeit des Kaufvertrag Abschlusses aufmerksam gemacht wurde oder über welche er mit Berücksichtigung der Umstände, bei welchen der Kaufvertrag abgeschlossen wurde, wissen musste.
- Der Käufer legt die Reklamation (bzw. Das Recht auf Reparatur der gekauften Ware) im Unternehmenssitz des Verkäufers vor. Falls im Garantiebrief eine dritte Person als berechtigte zur Durchführung der Garantiereparaturen von gekaufter Ware (weiter nur „ Garantieservice“) angeführt ist, bringt der Käufer die Reklamation in diesem Garantieservice vor. Andere Rechte von der Verantwortung für die Fehler d.h. das Recht auf Warenaustausch, das Recht vom Kaufvertrag zurücktreten und das Recht auf gerechten Rabatt, kann der Käufer nur im Unternehmenssitz des Verkäufers anwenden.
- Falls die gekaufte Ware Fehler aufweist, hat der Käufer das Recht die Reklamation so vorzulegen, dass er diese Ware auf eigene Kosten zu dem Verkäufer liefert, zusammen mit ausgefüllten Formular auf Anmeldung der Reklamation. Das Formular wird der Verkäufer festlegen und das Muster wird an seiner Internetseite des E-Shops vorhanden sein. Der Käufer ist verpflichtet genau die Art und den Bereich des Fehlers der gekauften Ware anzuführen.
- Die Reklamationshandlung der gekauften Ware, welche fehlerhaft ist und welche man zu dem Verkäufer liefern kann, beginnt am Tag, wenn alle folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Übergabe der gekauften und reklamierten Ware dem Verkäufer
- Übergabe des ausgefüllten Formulars auf Anwendung der Reklamation dem Verkäufer und
- Vorlegung des Kaufnachweises und anderer Dokumentation über den Kauf der Ware (Rechnung, Garantiebrief, Bedienungsanleitung).
- Der Verkäufer ist verpflichtet die Reklamation im seinen Sitz oder im Garantieservice zu übernehmen.
- Der Verkäufer oder der Garantieservice übergibt dem Käufer die Bestätigung über Anwendung der Warenreklamation in entsprechender Form, welche vom Verkäufer ausgewählt wurde (z.B. E-mail oder schriftliche Form). Der Verkäufer ist verpflichtet die Fehler der Ware genau anzuführen und den Käufer über seine Rechte zu informieren. Falls die Reklamation mittels Fernkommunikation vorgelegt ist, ist der Verkäufer verpflichtet die Bestätigung über Vorlegung der Reklamation sofort abzugeben; falls das nicht möglich ist, muss das ohne Verzögerung geschehen, spätestens aber mit dem Beleg über Ausrichtung der Reklamation. Die Bestätigung über Vorlegung der Reklamation muss man nicht abgeben, falls der Käufer andere Möglichkeit hat die Vorlegung der Reklamation zu beweisen.
- Abwicklung der Reklamation bezieht sich nur auf die Fehler welche in der Bestätigung über Vorgelegte Reklamation angeführt wurde.
- Der Verkäufer oder der Garantieservice ist verpflichtet sofort die Form der Abwicklung der Reklamation festlegen, in komplizierten Fällen binnen 3 Tage nach Beginn der Reklamationshandlung, in begründeten Fällen, hauptsächlich wenn komplizierte technische Beurteilung des Warenzustandes gefordert ist, spätestens binnen 30 Tagen nach Beginn der Reklamationshandlung. Nachdem die Form der Abwicklung der Reklamation festgelegt ist, wird der Verkäufer oder der Garantieservice die Reklamation sofort ausrichten, in begründeten Fällen kann man die Reklamation auch später erledigen. Die gesamte Erledigung der Reklamation darf aber nicht länger als 30 Tage vom Datum der Reklamationsvorlegung dauern. Nach Ablauf der Frist der Reklamationsabwicklung hat der Käufer das Recht vom Vertrag zurückzutreten oder hat das Recht zum Austausch für eine neue Ware. Über Beendigung der Reklamationshandlung und Resultat der Reklamation informiert der Verkäufer oder Garantieservice den Käufer unmittelbar nach Ende der Reklamationshandlung telefonisch, bzw. mit anderer Form so, dass man die Übergabe solcher Information beweisen kann. Gleichzeitig übergibt der Verkäufer oder Garantieservice dem Käufer mittels E-mail oder per Post das Reklamationsprotokoll.
- Falls der Käufer die Reklamation auf gekaufte Ware während ersten 12 Monate ab Kaufvertrag Abschluss vorgelegt hat, kann der Verkäufer die Reklamation ablehnen nur auf Grund der Äußerung des Sachkenners oder Standpunktes einer autorisierter oder akkreditierter Person oder des Standpunktes des Garantieservices. Ungeachtet auf das Ergebnis der Fachbeurteilung kann der Verkäufer vom Käufer keine Bezahlung der Kosten für die Fachbeurteilung sowie auch keine andere Gebühren in Verbindung mit der Fachbeurteilung der Ware verlangen.
- Falls der Käufer die Reklamation auf gekaufte Ware später als 12 Monate ab Kaufvertrag Abschluss vorgelegt hat und der Verkäufer hat diese abgelehnt, ist der Verkäufer verpflichtet im Formular über Abwicklung der Reklamation anzuführen wohin der Käufer die Ware zur Fachbeurteilung schicken kann. Falls der Käufer die Ware zur Fachbeurteilung an die in dem Formular angeführte Person schickt, die Kosten der Fachbeurteilung sowie auch alle anderen damit verbundene Kosten trägt der Käufer ungeachtet auf das Ergebnis der Fachbeurteilung. Falls der Käufer mit Fachbeurteilung die Verantwortung des Verkäufers für den reklamierten Fehler beweist, kann er die Reklamation wiederholt vorlegen; während der Realisation der Fachbeurteilung der Ware läuft die Garantiefrist nicht. Der Verkäufer ist verpflichtet dem Käufer binnen 14 Tage ab Datum der neu vorgelegten Reklamation alle mit der Fachbeurteilung verbundenen Kosten zu bezahlen und gleichzeitig auch alle damit verbundene zweckmäßig aufgewandte Kosten. Die wiederholt vorgelegte Reklamation kann man nicht ablehnen.
- Falls es sich um einen Fehler handelt, dem man beseitigen kann, hat der Kunde das Recht auf kostenlose, rechtzeitige und ordentliche Beseitigung. Über Form der Fehlerbeseitigung entscheidet der Verkäufer oder Garantieservice und dieser ist verpflichtet den Fehler ohne unnötige Verzögerung zu beseitigen. Der Käufer kann anstatt Fehlerreparatur den Warentausch verlangen oder falls sich der Fehler nur auf ein Teil der Ware bezieht, dann Umtausch nur dieses Teiles, wenn damit dem Verkäufer nicht unangemessene Kosten, mit Bezug auf den Warenpreis oder Wichtigkeit des Fehlers, entstehen.
- Falls es sich um einen Fehler handelt, den man nicht beseitigen kann oder es hindert der ordentlichen Warenausnützung, hat der Käufer das Recht auf Warentausch oder das Recht vom Vertrag zurückzutreten. Diese Rechte gehören dem Käufer auch im Fall, dass es sich zwar um einen beseitigenden Fehler handelt, aber der Käufer kann wegen wiederholten Fehler nach der Reparatur die Ware nicht ordentlich verwenden. Für wiederholte Fehler nach der Reparatur wird der Zustand genommen, falls derselbe Fehler zum dritten Mal nach min. zwei vorherigen Reparaturen entsteht. Der Käufer hat das Recht auf Warentausch oder vom Vertrag zurückzutreten auch im Fall, dass es sich zwar um beseitigende Fehler handelt, aber der Käufer kann für höheren Anteil der Fehler die Sache nicht ordentlich nutzen. Für höheren Anteil sind gleichzeitig min. drei verschiedene beseitigende Fehler angenommen, wobei jeder der ordentlichen Verwendung hindert. Falls es um einen nicht behebbaren Fehler handelt, der aber die ordentliche Warennutzung nicht hindert, hat der Käufer das Recht an gerechten Rabatt vom Preis der Ware.
- Der Verkäufer vorbehaltet sich das Recht die fehlerhafte Ware mit anderer ähnlicher Ware mit vergleichbaren technischen Parametern zu ersetzen.
- Alle mit Vorlegung der Reklamation verbundene Transportkosten bei dem Verkäufer oder im Garantieservice trägt der Käufer, falls es nicht anders festgelegt ist. Im Fall berechtigter Reklamation trägt die Transportkosten der reparierten Ware der Verkäufer oder der Garantieservice. Falls es sich im Sinne zuständigen gesetzlichen Bestimmungen nicht um eine Reklamation handelt, aber es geht um mechanische Beschädigung der Ware vom Käufer, um Verwendung der Ware in unpassenden Bedingungen, um fachfremde Behandlung, Pflegevernachlässigung , trägt die Transportkosten der Käufer.
- Die Kosten welche mit der Reparatur der reklamierten Ware nach der Garantiefrist verbunden sind trägt im vollen Bereich der Käufer. Falls der Käufer das Recht aus die Garantie anwendet welche den gesetzlichen Garantiebereich (mehr als 24 Monate) übersteigt und welche der Verkäufer zu Gunsten des Käufers verlängert hat, ist es notwendig Original des Garantiebriefes vorzulegen. In solchen Fall ist der Verkäufer oder der Garantieservice verpflichtet fortzusetzen so wie im Fall der Abwicklung einer normalen Garantiereklamation.
4. Schlussbestimmungen
- Diese Reklamationsordnung wurde in Übereinstimmung mit Ges.Nr. 40/1964 der Gesetzsammlung, Ges.Nr. 250/2007 der Gesetzsammlung über Verbraucherschutz und über der Änderung des Gesetzes Nr. 372/1990 der Gesetzsammlung der Übertretungen im Sinne späterer Vorschriften sowie anderen allgemein-verbindlichen Rechtsvorschriften der Slowakischen Republik ausgegeben.
- Die Rechtsverhältnisse des Verkäufers und Käufers die ausdrücklich in dieser Reklamationsordnung nicht reguliert sind, richten sich nach entsprechenden Bestimmungen Ges. Nr. 40/1967 der Gesetzsammlung und Ges. Nr. 250/2007 der Gesetzsammlung über Verbraucherschutz, sowie auch mit weiteren zusammenhängenden Vorschriften.
- Der Verkäufer mit der Wirkung dieser Reklamationsanordnung behält sich das Recht auf beliebige Änderung der Bestimmungen der Reklamationsanordnung, wobei er alle kogente Anordnungen der Gesetzsammlung und andere gültigen Rechtsvorschriften, in Zusammenhang mit Verbraucherschutz die in der Slowakischen Republik gültig sind, respektiert.
- Der Käufer ist im Moment der Bestätigung der Bestellung mit diesen Reklamationsbedingungen des Verkäufers einverstanden.
In Bratislava, 28.1.2016